
Die subsidäre Handlungsermächtigung nach {Art.|352|AEU|dejure} AEUV (auch Abrundungsermächtigung genannt) ermächtigt den Rat der Europäischen Union, Rechtsakte zu erlassen, wenn ein Tätigwerden der Europäischen Union im Rahmen der Politikbereiche der Union erforderlich ist, um die Ziele der Verträge zu verwirklichen. Da diese Zuständigkei...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Subsidäre_Handlungsermächtigung
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